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   LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12   

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https://dejure.org/2013,13753
LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12 (https://dejure.org/2013,13753)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2013 - 318 S 20/12 (https://dejure.org/2013,13753)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 318 S 20/12 (https://dejure.org/2013,13753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau von eigenmächtig vorgenommenen baulichen Veränderungen an der Vorderfassade im Erdgeschoss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumaßnahme zum Schutz vor Wasser: Keine Beeinträchtigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG § 22; BGB § 1004 Rückbauanspruch trotz Verjährung des Anspruchs gegen den Handlungsstörer?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigung einer baulichen Veränderung durch die WEG trotz Verjährung möglich! (IMR 2013, 380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12
    Die Verjährung des Beseitigungsanspruchs aus § 1004 BGB hat lediglich zur Folge, dass der Eigentümer, d. h. die Gemeinschaft, die andauernde Störung nunmehr auf eigene Kosten zu beseitigen hat (BGH, NJW 2011, 1068).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12
    Entscheidend ist, ob sich ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen könnte (BGH, NZM 2001, 196).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12
    Nach Ablauf der Frist zur Begründung der Beschlussanfechtungsklage vorgebrachte Einwendungen der Kläger sind bei der Überprüfung des angefochtenen Beschlusses nicht zu berücksichtigen (BGHZ 179, 230).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

    Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 20/12
    Soweit die Ansicht vertreten wird, eine Zustimmung könne auch außerhalb einer förmlichen Beschlussfassung erklärt werden (vgl. etwa Armbrüster, ZWE 2008, 61, 64 f.), teilt die Kammer diese Ansicht nicht (Urteil v. 16.01.2013, Az.: 318 S 55/12).
  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18

    Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des

    a) Einigkeit besteht darüber, dass die Wohnungseigentümer nach Verjährung des Beseitigungsanspruchs beschließen können, die Beseitigung auf Kosten aller Wohnungseigentümer vorzunehmen (LG Hamburg, ZWE 2013, 375 f.; LG Itzehoe, ZMR 2015, 788 ff.; LG München I, ZMR 2017, 504; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 327 aE; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 22 Rn. 57; BeckOGK/Karkmann, WEG [1.5.2019], § 22 Rn. 152.1 und 164; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 203).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 117/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch auf Herausgabe eines rechtswidrig allein

    Bei Immobilien ist die "über die Übertragung des Besitzes hinausgehende Entfernung der von dem Besitzer errichteten Bauwerke oder Bauwerksteile (Räumung)....nicht Inhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, sondern des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 BGB" (BGH, Urteil v. 28.01.2011, V ZR 141/10; entsprechend etwa Urteil der Kammer vom 06.02.2013, 318 S 20/12).
  • AG Traunstein, 11.02.2015 - 311 C 1483/13
    Ein Beschluss über den Rückbau diverser ohne (vorherigen) Beschluss der Eigentümerversammlung vorgenommener baulicher Maßnahmen auf einer Sondernutzungsfläche und dem Nachbargrundstück entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.Eine nachträgliche Billigung ersetzt nicht den erforderlichen Genehmigungsbeschluss.Bei einem Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch aus § 1004 BGB handelt es sich um einen Anspruch aus Eigentum, der nicht der Verjährung unterliegt (a.A. etwa BGH ZMR 2011, 460; LG Hamburg ZMR 2013, 462).Auch der Wiederherstellungsanspruch kann als Individualanspruch vom einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.
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